Solar-Speicher-Programm des Landes ist gestartet

    Mit dem Förderprogramm des Landes werden Privathaushalte, Schulen und andere kommunale Liegenschaften dabei unterstützt, Photovoltaik-Anlagen in Zusammenhang mit Batteriespeichern zu installieren. Denn Solarenergie ist klimafreundlich und preisgünstig – aber nicht rund um die Uhr verfügbar. Durch einen Batterie-Speicher steht Hausbesitzern und Kommunen der selbst erzeugte Strom auch nachts oder an Regentagen zur Verfügung. Mehr Eigenstrom bedeutet mehr Unabhängigkeit von zukünftigen Strompreissteigerungen und weniger Strombezug vom Energieversorger.

    Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage errichtet wird. Batteriespeicher für bereits existierende PV-Anlagen werden nicht gefördert.
     

    Wer wird gefördert?
    • Kommunale Gebietskörperschaften und ihre Schulen
    • Privathaushalte
       
    In welcher Höhe wird gefördert?

    Die Förderung des Heimspeichers in Privathaushalten liegt bei 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Der Zuschuss ist auf maximal 1.000 Euro je Vorhaben begrenzt. Die Kapazität des Speichers muss mindestens 5 kWh betragen. Fördervoraussetzung ist die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp.

    Antragsformular Heimspeicher*

    Gemeindespeicher werden ab 10 kWh Speicherkapazität gefördert. Die Förderung des Gemeindespeichers beträgt 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, höchstens 10.000 Euro je Vorhaben. Die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 10 kWp ist Fördervoraussetzung. Durch das Programm werden die Gemeinden auch dabei unterstützt, ihre Schulgebäude mit PV-Modulen
    und Speichern auszurüsten.

    Antragsformular Gemeindespeicher*

    Hinweise zur Antragsstellung / Häufig gestellte Fragen
     

      Privathaushalte Gemeinden und ihre Schulen  
    Förderhöhe pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität 100 € 100 €  
    Speicherkapazität mindestens 5 kWh 10 kWh  
    Förderung mindestens 500 € 1.000 €  
    Förderung maximal je Vorhaben 1.000 € 10.000 €  
    Minimale zu installierende PV-Nennleistung 5 kWp 10 kWp  


    Zu beachten ist, dass erst dann Aufträge vergeben und Käufe getätigt werden dürfen, wenn die Förderung bewilligt ist. Wird die Anlage vor Bewilligung erworben oder werden Handwerker vorher beauftragt, so ist eine Förderung nicht mehr möglich. Die Anlage muss von einem qualifizierten Fachbetrieb installiert werden.

    Für das Förderprogramm stellt das Umweltministerium insgesamt fünf Millionen Euro bereit.

    Weitere Informationen finden Sie bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz...

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