Gefördert wird die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage errichtet wird. Batteriespeicher für bereits existierende PV-Anlagen werden nicht gefördert.
- Kommunale Gebietskörperschaften und ihre Schulen
- Privathaushalte
Die Förderung des Heimspeichers in Privathaushalten liegt bei 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Der Zuschuss ist auf maximal 1.000 Euro je Vorhaben begrenzt. Die Kapazität des Speichers muss mindestens 5 kWh betragen. Fördervoraussetzung ist die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp.
Gemeindespeicher werden ab 10 kWh Speicherkapazität gefördert. Die Förderung des Gemeindespeichers beträgt 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, höchstens 10.000 Euro je Vorhaben. Die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 10 kWp ist Fördervoraussetzung. Durch das Programm werden die Gemeinden auch dabei unterstützt, ihre Schulgebäude mit PV-Modulen
und Speichern auszurüsten.
Antragsformular Gemeindespeicher*
Hinweise zur Antragsstellung / Häufig gestellte Fragen
Privathaushalte | Gemeinden und ihre Schulen | ||
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Förderhöhe pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität | 100 € | 100 € | |
Speicherkapazität mindestens | 5 kWh | 10 kWh | |
Förderung mindestens | 500 € | 1.000 € | |
Förderung maximal je Vorhaben | 1.000 € | 10.000 € | |
Minimale zu installierende PV-Nennleistung | 5 kWp | 10 kWp |
Zu beachten ist, dass erst dann Aufträge vergeben und Käufe getätigt werden dürfen, wenn die Förderung bewilligt ist. Wird die Anlage vor Bewilligung erworben oder werden Handwerker vorher beauftragt, so ist eine Förderung nicht mehr möglich. Die Anlage muss von einem qualifizierten Fachbetrieb installiert werden.
Für das Förderprogramm stellt das Umweltministerium insgesamt fünf Millionen Euro bereit.
Weitere Informationen finden Sie bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz...