Das Wichtigste in Kürze:
- Sämtliche Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW) und
Batteriespeicher müssen in das neue Marktstammdatenregister eingetragen
werden. Das gilt auch für Anlagen, die bereits seit vielen Jahren
laufen.
- Wenn Sie Ihre Anlage nicht online registrieren, verlieren Sie den Anspruch auf die EEG-Vergütung für Ihren Strom.
- Das Marktstammdatenregister ist seit 31. Januar 2019 online. Wenn Ihre Anlage bereits läuft, sollten Sie wegen anfänglich zu erwartender starker Auslastung des Registers später aktiv werden – Sie haben zwei Jahre Zeit.
Das Register ist seit 31. Januar 2019 zu finden unter www.marktstammdatenregister.de.
Die Verbraucherzentrale hält hierzu die wichtigsten Informationen bereit! HIER