Förderung für öffentliche Ladestationen kann jetzt beantragt werden...

    Schnell sein lohnt sich!

    Bis zum 17. Juni können Online-Anträge für öffentliche Ladestationen eingereicht werden.

    Das Bundesverkehrsministerium fördert Normal-Ladepunkte (AC bis 22 kW) mit bis zu 40 % Förderung

    bis 2.500 € je Ladepunkt. Auch der Netzanschluss ist mit 40 % förderfähig bis zu einem Förderbetrag von 5.000 €.

    Schnell-Ladepunkte (DC > 22 kW) werden je nach Standort mit einer Förderquote von bis zu 30 bzw. 50 % gefördert.

    Hier beträgt der Höchstbetrag je Ladepunkt 9.000 bzw. 12.000 €. Für Schnell-Ladepunkte über 100 kW Leistung ist sogar eine noch höhere Förderung erhältlich. Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und kommunale Unternehmen sind antragsberechtigt. Zu empfehlen sind Ladestationen im Landkreis Cochem-Zell vor allem an Hotels, Ferienwohnungen und öffentlichen Parkplätzen in touristisch geprägten Orten sowie für Besucher von Krankenhäusern, Seniorenheimen und Verwaltungen. Schnell-Ladestationen mit hoher Leistung werden beispielsweise an den Autobahnanschlüssen in Ulmen, Kaisersesch und Laubach benötigt.

    Klimaschutzmanager Alexander Ehl berät Sie gerne bei der Planung und bereitet einen Förderantrag unterschriftsreif für Sie vor.

    Klimaschutzmanager
    Alexander Ehl
    Tel.: 02671/61-684
    E-Mail:


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