Nahwärmeprojekt Zell-Barl startet in die Umsetzung

    Fördermittel wurden von Bund und Land bewilligt – LETZE CHANCE für Unentschlossene!

    Mit der Bewilligung der beantragten Fördermittel für die Realisierung des geplanten Nahwärmenetzes im Stadtteil Zell-Barl wurden nun maßgebliche Voraussetzungen für die Projektumsetzung geschaffen.

    Nachdem die Förderbescheide der „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ (KfW) im September eingegangen sind, ist nun auch am 25.10.2021 der von Ministerin Anne Spiegel unterzeichnete Förderbescheid des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität eingegangen. Insgesamt wurden Fördermittel i. H. v. rd. 1,95 Mio. € bewilligt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen rd. 5,4 Mio. €.

    Landrat Schnur zeigte sich hocherfreut und bedankt sich bei Bund und Land für die gewährte Projektunterstützung. „Ich freue mich für die Bürgerinnen und Bürger auf dem Barl, dass wir nun in die Projektumsetzung starten können. Gleichzeitig bedanke ich mich beim örtlichen Arbeitskreis für das vorbildliche und hohe ehrenamtliche Engagement im Rahmen der Kundenakquise. Mein Dank gilt aber auch Herrn Stadtbürgermeister Döpgen und dem Stadtrat Zell für die Unterstützung bei der Bereitstellung des Grundstücks für die Heizzentrale“.

    Nach der erfolgten Bewilligung der Fördermittel geht das Projekt nun mit Ausschreibung der Bauleistungen im Dezember 2021 in die konkrete Umsetzung. Die Baumaßnahmen können nach jetzigem Stand im Frühjahr 2022 beginnen.

    Die Kreiswerke Cochem-Zell bieten nun die vorerst letzte Chance an, um am Projekt teilnehmen zu können. Voraussetzung ist, dass die Immobilie im Bereich des geplanten Trassenverlaufs liegt und ein Anschluss technisch ist und wirtschaftlich möglich!

    Interessenten können sich letztmalig bis zum 30.11.2021 mit einer Anschlussanfrage an die Kreiswerke wenden (Kontaktdaten: s. u.) und ein persönliches Angebot erhalten!

    Nach Ablauf der Frist gelten folgende Grundsätze:

    • Wenn die Ausführungsplanung abgeschlossen ist, ist eine Berücksichtigung nicht mehr zu den derzeit angebotenen Konditionen möglich. Kostenpflichtige Plananpassungen gehen dann zu Lasten des Kunden. 
    • Während der Bauphase und nach der Inbetriebnahme entstehen höhere Anschlusskosten (z. B. Übernahme Kosten für Öffnung und fachgerechte Versiegelung Straßen / Gehwege),  die in tatsächlicher Höhe vom Kunden zu tragen sind.
    • Ist die Reservekapazität des Nahwärmenetzes ausgeschöpft, sind keine zusätzlichen Anschlüsse mehr möglich.

    Für ruhende Anschlüsse gilt:

    • Die Realisierung eines ruhenden Anschlusses ist nur im Ausnahmefall, nach Einzelfallprüfung, möglich.
    • Ruhende Anschlüsse sind nicht förderfähig. Dementsprechend sind die Anschlusskosten für die Herstellung des Hausanschlusses und die Wärmeübergabestation in tatsächlicher Höhe vom Kunden zu übernehmen.
    • Ruhende Anschlüsse binden Reservekapazitäten. Sie sind daher grds. nur möglich, wenn der Kunde sich verpflichtet, innerhalb von 5 Jahren nach Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes Wärme abzunehmen.

    Die Kosten für das Heizen mit fossilen Brennstoffen (z. B. Heizöl, Flüssiggas) werden in den nächsten Jahren aufgrund der verschärften Klimaschutzregeln und des in diesem Zusammenhang zu entrichtenden CO2-Preises nochmals deutlich steigen. Die Nahwärme bietet hier langfristig die Chance, zu wirtschaftlich attraktiven Konditionen die Wärmeversorgung auf Basis von erneuerbaren Energien sicherzustellen.

    Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot und eine Beratung an!!!

    Kontakt:

    Markus Nahlen, Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung, Kreiswerke Cochem-Zell, E-Mail:


    Bildquelle: Naturstrom

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