Veröffentlicht am: 25. Januar 2022
"Die enorme Antragsflut im Monat Januar, insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung, hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.", teilte das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 24. Januar 2022 mit. 5 Milliarden Euro hätten der KfW zur Verfügung gestanden.
Betroffen sind die drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40) und die Energetische Sanierung, konkret die Programmnummern:
- 261/262 (Wohngebäude – Kredit),
- 263 (Nichtwohngebäude – Kredit),
- 264 (Kommunen – Kredit),
- 461 (Wohngebäude – Zuschuss),
- 463 (Nichtwohngebäude – Zuschuss) und
- 464 (Kommunen – Zuschuss).
Sanierungsförderung soll wieder aufgenommen werden
Die KfW-Förderung für Sanierungen wurde nur vorläufig gestoppt, sie soll wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Über Neubauförderung soll zügig entschieden werden; Darlehensprogramm soll Liquiditätslücken vermeiden
Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten soll vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden werden.
Die bereitgestellten Haushaltmittel reichen auch für die bereits eingegangen Anträge für Neubauten nicht aus. Über den Umgang mit diesen Anträgen soll ebenfalls zügig entschieden werden. "Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.", teilt das Wirtschafts- und Klimaministerium mit.