Über eine mögliche Fortführung wird die neue Bundesregierung entscheiden. Allerdings können Betriebe und Kommunen seit dem 23. November Förderanträge für Ladestationen für Flotten und an Mitarbeiterparkplätzen stellen. Über das Programm „KfW 441“ werden die nicht-öffentlichen Ladepunkte und deren Netzanschlüsse mit einem Betrag von jeweils 900 Euro, bis maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bezuschusst. Somit wird auch das Laden am Arbeitsplatz an Fahrt aufnehmen. Arbeitgebern kommt eine wichtige Rolle für das Erreichen der Klimaziele im Verkehr zu.
Das Bereitstellen von Ladeinfrastruktur für Mitarbeiter kann zudem ein Beitrag zur Fachkräftegewinnung sein. Sofern den Mitarbeitern das Laden kostenlos ermöglicht wird, muss dies nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei rein elektrischen Dienstwagen muss der Bruttolistenpreis zudem nur zu 0,25 Prozent versteuert werden. Unternehmen, die E-Fahrzeuge in ihren eigenen Flotten einsetzen, können von besonders niedrigen Betriebskosten und der attraktiven E-Auto-Kaufprämie profitieren. Für Benzin und Diesel zahlen Verbraucher derzeit etwa 10,00 – 15,00 Euro je 100 Kilometer, während sie für den Strom ihrer E-Autos nur etwa 4,00 – 6,00 Euro zahlen. Werden die Batterien mit eigenem Solarstrom geladen, liegen die Stromgestehungskosten oft bei unter 2,00 Euro je 100 Kilometer. Der Kostenvorteil kann besonders dann erzielt werden, wenn die Fahrzeuge tagsüber am Betrieb parken und überschüssiger Solarstrom vorhanden ist. Die Förderung der betrieblichen Ladestationen kann auf der Webseite www.kfw.de/441 beantragt werden. Wer hingegen die Installation einer öffentlichen Ladestation plant, kann noch bis zum Jahresende eine Förderung in Höhe von 80 Prozent beantragen.