Das Wichtigste in Kürze:
- Seit dem 1. Januar 2022 können Besitzer:innen von reinen Batterieautos durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) Geld für die eingesparten CO2-Emissionen erhalten. Das gilt ebenso für E-Motorräder und E-Roller mit Zulassung.
- Dafür wird das E-Fahrzeug beim Stromanbieter oder einem Abwicklungsunternehmen registriert. Das geht mit der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs.
- Wenn Sie Interesse daran haben, sollten Sie die Anbieter in Ruhe studieren, da die Auswahl groß ist. Außerdem haben Sie für die erste Meldung bis Ende des Jahres 2022 Zeit.
Die Verbrauchzentrale erklärt ausführlich, wie die THG-Quote funktioniert und was zu beachten ist.