Am 26. September startet das neue Förderprogramm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“, in dessen Rahmen Eigentümer:innen von selbstgenutzten Wohngebäuden einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200€ erhalten können. Förderfähig ist ein Gesamtpaket aus PV-Anlage, Solarstromspeicher und Ladestation, sofern ein Elektrofahrzeug im Besitz oder nachweislich bestellt oder geleast ist. Wir haben die Voraussetzungen und die Förderbedingungen des neuen Programms genauer vorgestellt.
Hier können Privatleute im Rahmen des neuen Förderprogramms 442 „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ eine Förderung von bis zu 10.200€ bei der KfW beantragen. Gefördert wird die Neuinstallation oder die Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage in einem Gesamtpaket bestehend aus PV-Anlage, Solarstromspeicher und Ladestation.
Das Budget von 500 Millionen Euro reicht für knapp 50.000 Anträge bei maximaler Förderung.
Um eine Förderung zu erhalten, gibt es verschiedene Voraussetzungen:
- Selbstgenutztes Eigenheim, das schon besteht und bewohnt wird (keine Förderung bei Neubauten vor dem Einzug)
- Reines Elektrofahrzeug der Klasse M1 und N1 inklusive M1G und N1G (PKW oder Nutzfahrzeug bis 3,5t, kein Hybridfahrzeug) im Besitz, oder nachweislich bestellt oder geleast
- Der Ladepunkt ist nicht öffentlich und hat mindestens 11kW Ladeleistung
- Die Steuerung über ein Smart-Meter-Gateway muss gegeben oder herstellbar sein
- Ein Smart-Meter-Gateway ist vorhanden oder die Installation ist geplant
- Das System dient vorrangig zur Eigenversorgung mit Strom
- Der noch fehlende Teil an Strom, der zugekauft werden muss, muss 100% Ökostrom sein
- Ladestation, PV-Anlage und Solarstromspeicher werden fabrikneu (das heißt unbenutzt und ungebraucht) angeschafft
- Die PV-Anlage muss mindestens 6 Jahre in Betrieb bleiben
Sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, können Sie eine Förderung von bis zu 10.200 € erhalten.
Die Förderung gestaltet sich dabei wie folgt:
- Für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage (mindestens 5 kWp) gibt es vom Staat 600 Euro pro kWp, maximal jedoch 6.000 Euro
- Die Anschaffung eines Speichers (mindestens 5 kWh) wird mit 250 Euro pro kWh gefördert, maximal jedoch mit 3.000 Euro
- Die Förderung für eine Ladestation beträgt pauschal 600 Euro – wenn sie bidirektional ist, steigt die Förderung pauschal auf 1.200 Euro.
Die maximale Förderhöhe von 10.200€ erhalten Sie demnach, wenn Ihr Gesamtpaket mindestens folgende Eigenschaften aufweist:
Photovoltaikanlage 10 kWp -> 6000€
Batteriespeicher 12 kWh -> 3000€
Bidirektionale Ladestation -> 1200€
Wie bei vielen Förderungen gilt auch hier, dass der Antrag vor der Beauftragung gestellt werden muss.
Ab März 2024 können dann die Unterlagen zur Auszahlung der Förderung eingereicht werden.
Einschränkungen:
Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist laut Bundesverkehrsministerium nicht möglich – zum Zeitpunkt des Antrags dürfen die Komponenten also noch nicht bestellt sein. Auch eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Programm "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" gibt es bei der KfW
Das E-Auto mit eigenem Solarstrom laden:
Die Förderung soll einerseits dazu beitragen, dass die Ladeinfrastruktur auch im privaten Umfeld weiter ausgebaut wird – denn die meisten Ladevorgänge finden zu Hause statt. Zudem soll jedoch auch die Nutzung von selbst produziertem Solarstrom weiter vorangetrieben werden – insbesondere im eigenen E-Auto. Wie man das eigene Elektrofahrzeug clever mit Solarstrom vom eigenen Dach beladen kann, welche Unterschiede es bei den Ladegeräten gibt und welche Lademöglichkeit für mich die beste ist, zeigt ein Artikel zum Thema. Dieser zeigt anhand eines Praxisbeispiels die verschiedenen Varianten auf.