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    Zwischenstand: Mein Haus fit für die Zukunft

    Interview mit dem Energie-Effizienz-Experten Maximilian Ziegler zum Thema: Komplettsanierung zum Effizienzhaus – Unser-Klima-Cochem-Zell e.V. – August 2023

    Die Sanierung des Altbau-Bestandes ist die größte Stellschraube zum Erreichen der Klimaziele im Landkreis Cochem-Zell. Aktuell ist es auch aus anderen Gründen dringender denn je, den Energieverbrauch möglichst weit zu senken und die restliche benötigte Energie mit Erneuerbaren Energien bereitzustellen. Durch eine Sanierung zum Effizienzhaus lässt sich der Energieverbrauch im Wärmebereich in der Regel dauerhaft sehr gut um mindestens 60 Prozent senken. Wie das geht, zeigt die Kampagne „Mein Haus – fit für die Zukunft“ der Energieagentur „unser-klima-cochem-zell e.V.“. Hierbei begleitet der Energie-Effizienz-Experte Maximilian Ziegler der Ziegler Holzbau GmbH aus Pünderich die Sanierung von drei Wohngebäuden.

    Herr Ziegler, um was für Gebäude handelt es sich, die Sie begleiten?

    Ausgewählt wurden drei Einfamilienhäuser. Eins dieser Häuser hat eine verputzte Außenfassade, wurde im Jahr 1982 gebaut und steht in Senheim. Das zweite Wohngebäude mit einer Klinker-Fassade wurde Anfang der 1980er-Jahre in Hambuch gebaut und ein Gebäude mit Bruchstein-Außenwänden aus dem Jahr 1913 steht in Zell-Kaimt. Alle Gebäude wurden bislang mit dem Energieträger Heizöl beheizt und sollen nun zu Effizienzhäusern saniert werden.

    Inwieweit lassen sich die Gebäude zu Effizienzhäusern sanieren?

    Die drei Gebäude sind sehr unterschiedlich und werden individuell betrachtet. Bei den Objekten in Hambuch und Zell soll die Außenfassade erhalten bleiben, sodass die Klinker- und die Bruchsteinfassade weiterhin sichtbar bleibt. Eine Außendämmung kommt für die Bauherren folglich nicht in Frage. Daher wird hier geprüft, ob eine Innendämmung sinnvoll ist. Zudem rückt die Umsetzung anderer energetischer Maßnahmen stärker in den Vordergrund, um dennoch einen möglichst guten Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Insbesondere beim Bruchstein-Gebäude von 1913 kann mit vertretbarem Aufwand nur ein „Effizienzhaus 85“ erreicht werden. In Senheim wäre hingegen auch ein „Effizienzhaus 55“ möglich. Es wird anhand verschiedener Kriterien entschieden, welcher Effizienzhaus-Standard erreicht werden soll. Der beste Effizienzhaus-Standard „Effizienzhaus 40“ ist im Gebäudebestand oftmals nur mit sehr hohem Aufwand erreichbar. Dadurch wird der Energieverbrauch und damit die Abhängigkeit von schwankenden Energiepreisen jedoch am meisten reduziert. Bei besonders alten Gebäuden lässt sich durch eine energetische Sanierung mit Abstand am meisten Energie einsparen, selbst wenn kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird.

    Welche Maßnahmen sind Bestandteil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus?

    Allgemein sind dies beispielsweise die Dämmung der Außenwände, der Fenstertausch, die Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke, die Dämmung der Kellerdecke oder Bodenplatte sowie der Heizungstausch. Außerdem ist es wichtig, Wärmebrücken zu beseitigen, beispielsweise an Balkonplatten, Rollladenkästen oder Heizkörpernischen.  Ergänzend werden oftmals auch Photovoltaikanlagen errichtet, Lüftungsanlagen eingebaut, Fußbodenheizungen oder Niedertemperatur-Heizkörper eingebaut oder beheizte und unbeheizte Bereiche im Gebäude baulich voneinander getrennt. Entscheidend ist die Gesamtwirkung der Maßnahmen. Wenn beispielsweise vor wenigen Jahren bereits die Fenster getauscht wurden oder die Heizung noch neu ist, werden andere Maßnahmen geplant, als wenn noch keine Sanierung stattgefunden hätte. Wichtig ist ein gutes energetisches Gesamtkonzept, welches auf das Gebäude abgestimmt ist. 

    Mit welchen Kosten ist bei einer Komplettsanierung zu rechnen und welche staatlichen Fördermittel können genutzt werden?

    Eine Komplettsanierung ist schnell mit Kosten in Höhe von mindestens 150.000 Euro verbunden. Auf der anderen Seite erfährt die Immobilie dadurch eine enorme Wertsteigerung. Die Steigerung der Behaglichkeit und des Wohnkomforts, die Minimierung der Energiekosten sowie die optische Verschönerung des Gebäudes sind weitere Nutzen aus dieser hohen Investition. Außerdem ist dies der mit Abstand größte Beitrag zum Klimaschutz, den ein Privathaushalt leisten kann.

    Für den Beitrag zum Klimaschutz unterstützt der Staat diese Maßnahmen mit Förderungen. Zuschüsse können in Kombination mit Krediten bei der staatlichen KfW-Bank beantragt werden. Die Kredithöhte beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Sofern beispielsweise eine Einliegerwohnung vorhanden ist, kann dieser Betrag zwei Mal beantragt werden. Aktuell liegt der effektive Jahreszins zwischen 0,33 Prozent und 1,67 Prozent. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss gewährt, welcher je nach Effizienzhaus-Standard zwischen 5 und 45 Prozent, bzw. zwischen 6.000 Euro und 67.500 Euro je Wohneinheit liegt. Auch die erforderliche energetische Baubegleitung durch den Energie-Effizienz-Experten wird mit 50-80 % bezuschusst.

    Ist es auch möglich, einzelne energetische Maßnahmen staatlich gefördert zu bekommen, wenn dadurch kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird?

    Ja, in dem Fall können reine Zuschüsse ohne Kredit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Das Förderprogramm nennt sich „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) und kommt bei Gebäuden für Maßnahmen im Bereich der Wärmedämmung und des Heizungstausches in Frage. Zur Wärmedämmung gehört auch der Austausch der Fenster und Außentüren.

    Die Förderanträge für die sogenannten energetischen Einzelmaßnahmen können durch einen Energie-Effizienz-Experten gestellt werden und lohnen sich auch schon bei kleinen Investitionen, beispielsweise bei dem Austausch einer Haustür.  Diese Maßnahmen werden mit Zuschüssen in Höhe von 15 Prozent gefördert und bei Sanierenden, die einen sogenannten „individuellen Sanierungsfahrplan“ durch einen Energie-Effizienz-Experten erstellen lassen haben, sind es 20 Prozent. Der Heizungstausch wird hingegen mit Zuschüssen in Höhe von 10 bis 40 Prozent bezuschusst. Klimaschädliche Heizungen auf Basis von Heizöl, Erdgas oder Flüssiggas werden nicht gefördert. Für Biomasseanlagen wie Pelletheizungen oder Holzvergaserkessel werden nur Zuschüsse in Höhe von 10 bis 20 Prozent gewährt, wohingegen für Wärmepumpen, wie beispielsweise Erdwärmepumpen und Luftwärmepumpen 25 bis 40 Prozent Zuschuss beantragt werden können. Auch solarthermische Anlagen oder die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage werden gefördert.

    Bei einer Förderung von Einzelmaßnahmen ist es erforderlich, einen Energie-Effizienz-Experten einzubeziehen, um zu gewährleisten, dass die Maßnahmen zum Gebäude passen und die gewünschten Energieeinsparungen tatsächlich erreicht werden. Bei Maßnahmen im Bereich der Heizungsanlage ist dies nicht erforderlich, kann aber sehr sinnvoll sein.

    Wie geht man bei einer energetischen Sanierung vor?

    Im ersten Schritt sucht man einen Energie-Effizienz-Experten, welcher in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (DENA) aufgelistet ist (www.energie-effizienz-experten.de). Per Umkreissuche lassen sich dort entsprechende Experten über die Eingabe der Postleitzahl finden. Der Energie-Effizienz-Experte sieht sich das Gebäude vor Ort an und erstellt in Abstimmung mit den Sanierungswilligen ein energetisches Gesamtkonzept. Zusammen mit dem Energie-Effizienz-Experten wird besprochen, welche Maßnahmen für das jeweilige Gebäude sinnvoll und was die nächsten Schritte sind. Sofern beispielsweise nur die Fenster getauscht werden sollen, beschränkt sich der Experte auf diese Maßnahme. Wird auch eine Baubegleitung beauftragt, kann ebenfalls eine Zusammenarbeit mit dem Heizungsbauer stattfinden, beispielsweise um eine Wärmepumpe angemessen zu dimensionieren oder die Heizlast zu berechnen, damit keine überdimensionierte Heizung eingebaut wird. Ebenfalls können eingeholte Angebote geprüft und die fachmännische Ausführung begleitet werden.

    Wenn die Planung des energetischen Konzepts bzw. der Maßnahmen feststeht, werden die Förderanträge gestellt. Entweder für einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen oder für die Förderung für eine Sanierung zum Effizienzhaus.

    Wichtig ist, dass die Antragstellung vor Auftragsvergabe an ausführende Unternehmen erfolgt. Planungsleistungen, wie bspw. die Energieberatung, dürfen auch vorher beauftragt werden. Im Nachgang der energetischen Sanierung erstellt der Experte einen Nachweis für den Fördergeber. Dieser wird für die Einreichung des Verwendungsnachweises beim Fördergeber benötigt. Nach Einreichung des Verwendungsnachweises wird dieser durch den Fördergeber geprüft und anschließend wird der Zuschuss ausgezahlt oder bei der KfW der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

    Wie geht es bei der Sanierung der drei Objekte in Hambuch, Senheim und Zell konkret weiter?

    Für das Objekt in Senheim wurde bereits ein Förderantrag für die Sanierung zum Effizienzhaus eingereicht. Konkret sind hier folgende energetische Maßnahmen vorgesehen: Die Außenwände werden mit einer 16 cm starken Dämmung gedämmt und die bestehenden Fenster werden durch neue Fenster mit einer 3-fach-Verglasung ausgetauscht. Zudem wird das gesamte Dach im Zuge einer neuen Dacheindeckung neu gedämmt. Die Kellerdecke wird ebenfalls gedämmt und das offene Treppenhaus wird im Keller geschlossen. Des Weiteren wird neben den Maßnahmen der Wärmedämmung eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Verbindung mit einer Fußbodenheizung eingebaut. Die neue Heizung wird dabei auf den neuen geringen Energieverbrauch des Gebäudes ausgelegt. Zusätzlich wird auf dem Dach eine Photovoltaik-Anlage installiert.

    Das Wohnhaus in Hambuch wird schrittweise energetisch saniert, sodass sich der finanzielle und der arbeitstechnische Aufwand über einen längeren Zeitraum verteilt. Zuerst sollen kurzfristig kleinere Maßnahmen umgesetzt werden, damit im Winter weniger Heizöl verbraucht wird, bevor anschließend die Komplettsanierung zum Effizienzhaus durchgeführt wird. Dabei wird die oberste Geschossdecke zum Spitzboden gedämmt, ein alter Heizkessel wird optimiert und ein weiterer Heizkessel wird abgeschaltet. Zudem werden die Fenster ausgetauscht. Für diese ersten energetischen Maßnahmen wurde ein Zuschuss beim BAFA beantragt (Einzelmaßnahmen). Weiter ist auch der Einbau einer Zwischendecke geplant, um den Energieverbrauch in einem Aufenthaltsraum zu reduzieren, welcher eine sehr hohe Raumhöhe hat. Zudem wurden bereits erste Berechnungen für die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäudedach oder alternativ auf dem Garagendach erstellt. 

    Für das Bruchsteingebäude in Zell werden derzeit noch die Planungen erstellt. Geplant ist hier unter anderem eine Innendämmung mit natürlichen Baustoffen. Die Dämmung aus Holzweichfasern wird in Verbindung mit einem Lehmputz an die Außenwände aufgebracht. Zudem sollen hier auch die Fenster und Außentüren getauscht werden. Weitere Maßnahmen werden die Dämmung der Kellerdecke und des Dachstuhls sein. Zudem wird geprüft, welches Heizungssystem sich für dieses Gebäude am besten eignet.

    Die drei Sanierungsprojekte werden im Oktober 2023 im Rahmen der Klima-Woche für Interessierte vorgestellt.

     

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