Das Jahressteuergesetz 2024, welches am 05.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde, enthält zahlreiche gesetzliche Änderungen - so auch zum Einkommensteuergesetz. Demnach wird ab 2025 die Einkommensteuerbefreiung für die Einnahmen, die durch PV-Anlagen erzielt werden, auch auf größere Anlagen ausgeweitet.
Die Freigrenze bei Gebäuden mit mehreren Wohn- oder Gewerbeeinheiten wird von 15 Kilowattpeak (kWp) auf 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit angehoben. Die Höchstgrenze liegt bei 100 kWp pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft.
Ist aktuell eine große PV-Anlage geplant oder bereits installiert, sollte die Inbetriebnahme erst im neuen Jahr erfolgen, da die erhöhte Freigrenzen nur für solche Anlagen gilt, die nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden. Für zuvor in Betrieb genommene PV-Anlagen gilt die erhöhte Freigrenze nicht.