Wie wird gefördert?
Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2030. Der Fördersatz beträgt 15%. Die Baubegleitung wird mit 50% gefördert. Das Förderprogramm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Bei der Umstellung muss ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden.
- Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 € netto betragen.
- Die Systemlichtausbeute (Leuchtenlichtausbeute) muss mindestens 140 Lumen (je Watt bei LED-Lichtbandleuchten) und/oder 120 Lumen (je Watt bei allen anderen Beleuchtungssystemen) betragen.
- Der Lichtstromerhalt muss für LED-Leuchten mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden betragen.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.