Am 01. Juli 2024 ist das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Deutschland in Kraft getreten. Es gibt den strategischen Rahmen für diese Klimaanpassungsmaßnahmen vor, die der Bund, die Länder und die Kommunen ergreifen müssen. Die Bundesregierung möchte eine Klimaschutzstrategie vorlegen, die mit messbaren Zielen versehen ist und deren Umsetzung somit durch regelmäßige Monitorings überwacht werden kann. Auch die einzelnen Bundesländer sind angehalten, solche Strategien zu erstellen und diesen Auftrag ebenso an die Kommunen weiterzugeben. Darüber hinaus enthält das Gesetz ein Berücksichtigungsgebot, welches veranlasst, dass in öffentlichen Verwaltungen bei Planungen und Entscheidungen die Klimaanpassung fachübergreifend mitgedacht wird.
Bereits im letzten Jahr hat der Landkreis Cochem-Zell auf Bundesebene einen Förderantrag für eine Personalstelle als Klimaanpassungsmanager*in gestellt. Zeitnah soll so ein Konzept zur Klimaanpassung erstellt werden, welches explizit Maßnahmen für die Gegebenheiten in unserem Landkreis eruiert, um dann einen besseren Schutz für die Region und eine größere Resilienz unserer Heimat zu gewährleisten.
Das neue Klimaanpassungsgesetz kann unter folgendem Link gefunden werden: Bundesgesetzblatt Teil I - Bundes-Klimaanpassungsgesetz - Bundesgesetzblatt