Seit dem Jahr 2006 betreibt die Kreisverwaltung Cochem-Zell sehr erfolgreich eine Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. im Bereich der Energieberatung. Bei der Beratung durch den Energieberater der Verbraucherzentrale, Bernhard Andre (Dipl. Ing. FH), erhalten Sie unabhängig und kostenlos Tipps und Hilfestellung rund um folgende Themen:
Wärmedämmung in Neu- und Altbau
Niedrigenergie- und Passivhäuser
Energieeinsparverordnung
Bau- und Dämmstoffe
Fenster und Wintergärten
Bauphysik und Raumklima
Feuchtigkeit und Schimmelbildung
Luftdichtheit und Lüftung
Heizkessel und Warmwasserbereitung
Heizkörper und Regelung
Lüftungsanlagen und Wärmerückgewinnung
Erdgas, Heizöl, Flüssiggas
Pellet- Scheitholz- Hackschnitzelanlagen
Solar- und Photovoltaikanlagen
Strom- und Wärmepumpen
Förderprogramme
Jeden ersten, zweiten, dritten und vierten Dienstag im Monat findet die Sprechstunde in Cochem in der Nebenstelle der Kreisverwaltung (Gebäude der Sparkasse 4. Stock) Brückenstraße 2, Nebeneingang Ravenéstraße statt.
Die persönliche Energieberatung in der Beratungsstelle ist kostenfrei - dank der Förderung des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten.
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Energieeffizienz-Experten
Eine Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes in Ihrer Nähe finden Sie auf der folgenden Webseite:
Videodienste für die Dauer des Besuches erlaubenVideodienste erlaubenVideodienste nicht weiter zulassen
Energieberatung für Unternehmen
Energiesparen lohnt sich. Auch für Ihr Unternehmen! Denn Energieeffizienz bedeutet für Sie: niedrigere Kosten für Strom, Wärme und Kälte, eine höhere Wettbewerbsfähigkeit und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, mit dem Sie Ihr Unternehmen zukunftsfähig und nachhaltig aufstellen.
Das Beste daran: Energiesparen kostet weniger, als Sie denken. In der Regel können Sie schon mit geringen Investitionen die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen deutlich erhöhen – und dadurch die laufenden Kosten senken. Die wirtschaftlichsten Maßnahmen, um Energie einzusparen, finden Sie mit der Unterstützung eines Energieberaters. Dabei können Sie die "Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Anspruch nehmen, welche bis zu 50 Prozent der Kosten übernimmt.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Nicht-KMU mit jährlichem Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 Kilowattstunden, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen, kommunale Zweckverbände, kommunale Gebietskörperschaften, freiberuflich Tätige
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
1. Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247
Unternehmen, deren Energiekosten mehr als 10.000 Euro betragen, erhalten bis zu 50 Prozent des Beraterhonorars, maximal 3.000 Euro.
Unternehmen, deren jährliche Energiekosten unter 10.000 Euro liegen, erhalten bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für die Energieberatung in ihrem Betrieb, maximal 600 Euro.
2. Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab.
3. Contracting-Orientierungsberatung
Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.500 Euro.
Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools 300.000 Euro, beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 5.000 Euro.
Die Energieberatung für Unternehmen muss ebenfalls durch einen qualifizierten, förderfähigen Experten durchgeführt werden. Einen geeigneten Energieeffizienz-Experten in Ihrer Nähe finden Sie auf der folgenden Webseite: Energie-Effizienz-Experten (EEE)