Bundesförderung für effiziente Gebäude – BAFA:
Gebäudehülle

Sanierung Wohngebäude:
- Bestandsgebäude – Bauanzeige bzw. Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegend
- Hierzu zählen auch: Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen
- Maßnahmen:
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
- Grundfördersatz von 15 %
- iSFP-Bonus von 5 %: Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
- Maximal förderfähige Ausgaben: 30.000 Euro pro Wohneinheit; bei iSFP-Bonus 60.000 Euro pro Wohneinheit

Sanierung Nichtwohngebäude:
- Bestandsgebäude – Bauanzeige bzw. Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegend
- Hierzu zählen auch: Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen
- Maßnahmen:
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
- Grundfördersatz von 15 %
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
- Maximal förderfähige Ausgaben: 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
Anlagentechnik

Sanierung Wohngebäude:
- Maßnahmen:
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
- Grundfördersatz von 15 %
- iSFP-Bonus von zusätzlichen 5 %: Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
- Maximal förderfähige Ausgaben: 30.000 Euro pro Wohneinheit; bei iSFP-Bonus 60.000 Euro pro Wohneinheit

Sanierung Nichtwohngebäude:
- Maßnahmen:
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
- Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
- Grundfördersatz von 15 %
- Maximal förderfähige Ausgaben: 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
Wärmeerzeuger

Sanierung Wohngebäude:
- Maßnahmen:
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
- Grundfördersatz von mindestens 30 %
- Maximal förderfähige Ausgaben:
- 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Sanierung Nichtwohngebäude:
- Maßnahmen:
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
- Grundfördersatz von mindestens 30 %
- Maximal förderfähige Ausgaben:
- 30.000 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche.
- >150 Quadratmeter Nettogrundfläche:
- bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche 200 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
- 400 bis 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 120 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
- größer als 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 80 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
Heizungsoptimierung

Sanierung Wohngebäude:
- Maßnahmen:
- Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, deren Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre und bei Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen sowie Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
- Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:
- Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
- Katalytische Nachverbrennung
- Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
- Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
- Grundfördersatz von 15 %
- iSFP-Bonus von zusätzlichen 5 %: Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Fördersatz bei Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen: 50 %
- Maximal förderfähige Ausgaben: 30.000 Euro pro Wohneinheit; bei iSFP-Bonus 60.000 Euro pro Wohneinheit

Sanierung Nichtwohngebäude:
- Maßnahmen:
- Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, deren Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre und bei Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen sowie Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
- Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:
- Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
- Katalytische Nachverbrennung
- Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
- Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
- Grundfördersatz von 15 %
- Fördersatz bei Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen: 50 %
- Begrenzung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz bei Nichtwohngebäuden: max. 1.000 Quadratmeter beheizte Fläche
- Maximal förderfähige Ausgaben: 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
Fachplanung und Baubegleitung

Sanierung Wohngebäude:
- Nur in Zusammenhang mit Förderung einer der Einzelmaßnahmen
- Fördersatz von 50 %
- Maximal förderfähige Ausgaben: 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 20.000 Euro

Sanierung Nichtwohngebäude:
- Nur in Zusammenhang mit Förderung einer der Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Anlagen zur Wärmeerzeugung (nur: Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes)
- Fördersatz von 50 %
- Maximal förderfähige Ausgaben: 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 20.000 Euro