Kleine Häuser aus Holz mit Schal drum herum

Themen

Wärme

Förderung des Bundes

Bundesförderung für effiziente Gebäude:

Mann reguliert Heizkörper


KfW Zuschuss Nr. 458: Heizungsförderung 
für Privatpersonen – Wohngebäude

  • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
  • Fördergegenstand:
    • Kauf & Installation von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen, innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
    • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Einfamilienhaus: maximal förderfähige Kosten von 30.000 Euro
  • Mehrfamilienhaus: maximal 30.000 Euro erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
  • Grundförderung + verschiedene Bonusförderungen möglich (Effizienzbonus, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, Emissionsminderungszuschlag)
Darstellung von Euromünzen


KKfW Kredit 358, 359: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Privatpersonen & Unternehmen)

  • zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
  • Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins
  • bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
  • möglicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
Einstellung von Heizungsventilen in einem Wohngebäude durch einen Handwerker


KfW Zuschuss Nr. 459: Heizungsförderung
für Unternehmen – Wohngebäude

  • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
  • Durchführung von Investitionsmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland
  • Fördergegenstand:
    • Kauf & Installation von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen, innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
    • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • 30 % Grundförderung + mögliche Bonusförderung (Effizienzbonus, Emissionsminderungszuschlag)
  • Maximal förderfähige Kosten: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils       8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Rohrleitungen 


KfW Zuschuss Nr. 522: Heizungsförderung
für Unternehmen – Nichtwohngebäude

  • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
  • Durchführung von Investitionsmaßnahmen in bestehenden Nichtwohngebäuden in Deutschland
  • Fördergegenstand:
    • Kauf & Installation von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen, innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
    • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • 30 % Grundförderung + mögliche Bonusförderung (Effizienzbonus, Emissionsminderungszuschlag)
  • Maximal förderfähige Kosten: 
    • bis 150m2 beheizte Nettogrundfläche 30.000 Euro pauschal
    • 150 m2 bis 400 m2           zusätzlich 200 Euro pro m2
    • 400 m2 bis 1000 m2         zusätzlich 120 Euro pro m2
    • größer als 1000 m2           zusätzlich 80 Euro pro m2
Gerüst vor Fenstern eines Bürogebäudes


KfW Kredit Nr. 523: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (Unternehmen)

  • zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
  • Förderkredit ab 3,47 % effektivem Jahreszins
  • bis zu 5 Mio. Euro Kredit je Vorhaben
Nahaufnahme Heizkörper


KfW Zuschuss Nr. 422: Heizungsförderung
für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude

  • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
  • bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude
  • 30 % Grundförderung + mögliche Bonusförderung (Effizienzbonus, Emissionsminderungszuschlag) 
  • Maximal förderfähige Kosten: 
    • bis 150m2 beheizte Nettogrundfläche 30.000 Euro pauschal
    • 150 m2 bis 400 m2           zusätzlich 200 Euro pro m2
    • 400 m2 bis 1000 m2         zusätzlich 120 Euro pro m2
    • größer als 1000 m2           zusätzlich 80 Euro pro m2