Förderung des Bundes

KfW Zuschuss Nr. 458: Heizungsförderung
für Privatpersonen – Wohngebäude
- Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
- Fördergegenstand:
- Kauf & Installation von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen, innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Einfamilienhaus: maximal förderfähige Kosten von 30.000 Euro
- Mehrfamilienhaus: maximal 30.000 Euro erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
- Grundförderung + verschiedene Bonusförderungen möglich (Effizienzbonus, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, Emissionsminderungszuschlag)

KKfW Kredit 358, 359: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Privatpersonen & Unternehmen)
- zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
- Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins
- bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
- möglicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro

KfW Zuschuss Nr. 459: Heizungsförderung
für Unternehmen – Wohngebäude
- Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
- Durchführung von Investitionsmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland
- Fördergegenstand:
- Kauf & Installation von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen, innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- 30 % Grundförderung + mögliche Bonusförderung (Effizienzbonus, Emissionsminderungszuschlag)
- Maximal förderfähige Kosten: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

KfW Zuschuss Nr. 522: Heizungsförderung
für Unternehmen – Nichtwohngebäude
- Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
- Durchführung von Investitionsmaßnahmen in bestehenden Nichtwohngebäuden in Deutschland
- Fördergegenstand:
- Kauf & Installation von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen, innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- 30 % Grundförderung + mögliche Bonusförderung (Effizienzbonus, Emissionsminderungszuschlag)
- Maximal förderfähige Kosten:
- bis 150m2 beheizte Nettogrundfläche 30.000 Euro pauschal
- 150 m2 bis 400 m2 zusätzlich 200 Euro pro m2
- 400 m2 bis 1000 m2 zusätzlich 120 Euro pro m2
- größer als 1000 m2 zusätzlich 80 Euro pro m2

KfW Kredit Nr. 523: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (Unternehmen)
- zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
- Förderkredit ab 3,47 % effektivem Jahreszins
- bis zu 5 Mio. Euro Kredit je Vorhaben

KfW Zuschuss Nr. 422: Heizungsförderung
für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude
- Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
- bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude
- 30 % Grundförderung + mögliche Bonusförderung (Effizienzbonus, Emissionsminderungszuschlag)
- Maximal förderfähige Kosten:
- bis 150m2 beheizte Nettogrundfläche 30.000 Euro pauschal
- 150 m2 bis 400 m2 zusätzlich 200 Euro pro m2
- 400 m2 bis 1000 m2 zusätzlich 120 Euro pro m2
- größer als 1000 m2 zusätzlich 80 Euro pro m2